Ausschnitte der Regelungen zum „harten Lockdown“ in der Evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart Gültig ab 16. Dezember 2020
1. Beschränkung von Besuchen in Pflegeeinrichtungen Wir halten unseren Pflegebereich offen für die Angehörigen unserer Schwestern und Bewohnerinnen nach den gegebenen Besuchsregeln (ein festgelegter Besuch pro Tag nach zuvoriger Rücksprache). Besuche sind allerdings mit der zwingenden Auflage verbunden, nur mit FFP 2 Maske die Einrichtung zu betreten oder sich einem Antigen Test zu unterziehen. Wenn ein Besucher keine der beiden Auflagen erfüllt, kann er die Einrichtung nicht betreten. Die Heimleitung informiert die Angehörigen über die neue Verpflichtung.
Wir richten im Tagungsraum 0.22 eine Teststation ein, die vor allem von der Tagespflege genutzt wird. Darüber hinaus wird einmal wöchentlich für Angehörige des Pflegeheims ein festgelegtes Zeitfenster zur Testung zur Verfügung stehen. Hierzu bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme mit der Pflegedienst- und Heimleiterin Schwester Gabriele Kemmler (Telefon 0711 991-3000)
2. Pflicht der Mitarbeiter*innen zum Tragen einer FFP 2 Maske und verpflichtende Tests zweimal in der Woche. Unsere Mitarbeiter*innen des Pflegeheims und der Tagespflege müssen sich zweimal in der Woche testen lassen. Auch externe Therapeuten müssen sich dem Test unterwerfen. Zudem besteht die Pflicht zum Tragen der FFP 2 Maske. Wer aus anderen Bereichen regelmäßig auf den Pflegebereich geht, muss ebenfalls die FFP 2 Maske tragen und sich dem Schnelltest unterziehen. Das gilt für Hauswirtschaft, Verwaltung, Ehrenamt, Seelsorge.