Stiftungsversammlung und Stiftungsrat

Die Stiftungsversammlung

Die Stiftungsversammlung setzt sich aus zahlreichen Menschen zusammen, die die Arbeit der Evangelischen Diakonissenanstalt in diesem Gremium begleiten. Neben den Mitgliedern des Schwesternrats und des Stiftungsrats gehören der Stiftungsversammlung gewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonissenanstalt, des Diakonie-Klinikums und der Diak Altenhilfe sowie berufene ehrenamtliche Mitglieder an. Ebenso gehören die Mitglieder des Vorstands und die Leitenden der Diak Altenhilfe und des Diakonie-Klinikums dazu. 

Zu den Aufgaben der Stiftungsversammlung gehören:

  • die Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats,
  • die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichts,
  • Beschluss über die Satzung und 
  • Beratung und die Beschlussfassung über andere wichtige Fragestellungen der Evangelischen Diakonissenanstalt. 

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsgremium der Evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart. Folgende Mitglieder gehören dem Stiftungsrat an:

 
 
 

Vorstand